Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Buchung und Nutzung des Seminarzentrums:
House of Flow
Inhaberin: Laura Brüstle
Dorfstr. Steffenshagen 21
16928 Pritzwalk
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Seminarzentrum House of Flow (nachfolgend „Zentrum“) und den jeweiligen Veranstalter:innen / Facilitator:innen (nachfolgend „Kund:innen“), die Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen für Seminare, Workshops oder Retreats buchen.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) ausdrücklich vereinbart wurden.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Kund:innen finden keine Anwendung, es sei denn, das Zentrum hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag kommt zustande, sobald das Zentrum die Buchung des:der Kund:in in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt hat.
- Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird die vereinbarte Anzahlung gemäß Punkt 4 fällig.
- Mit Vertragsabschluss erkennt der/die Kund:in diese AGB als verbindlich an.
3. Leistungen des Zentrums
- Das Zentrum stellt dem:der Kund:in die vereinbarten Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen gemäß der Buchungsbestätigung zur Verfügung.
- Umfang, Dauer und Art der Nutzung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet oder verrechnet werden, sofern das Zentrum die Leistungen ordnungsgemäß bereitgestellt und die Nichtnutzung vom:von der Kund:in zu vertreten ist.
4. Zahlungsbedingungen
Zur Absicherung der Buchung und zur Planbarkeit für beide Parteien gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- Anzahlung bei Buchung: 10 % des Gesamtbetrags, fällig innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss. Mit Eingang der Anzahlung wird die Buchung verbindlich.
- Teilzahlung: 30 % des Gesamtbetrags, fällig 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung.
- Restzahlung: 60 % des Gesamtbetrags, fällig bis spätestens 2 Wochen vor Beginn.
Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug kann das Zentrum nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Stornogebühren gemäß Ziffer 5 verlangen.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit etwaigen Stornogebühren verrechnet.
5. Stornierungsbedingungen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich, muss jedoch in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Pauschalen, die dem typischen Schaden und dem entgangenen Gewinn entsprechen:
- Bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei, es fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100 € an, soweit nachweislich Aufwendungen entstanden sind.
- Bis 6 Wochen vor Beginn: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Bis 2 Wochen vor Beginn: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
- Ab 2 Wochen vor Beginn oder bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags.
Dem:der Kund:in bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalterin bleibt vorbehalten, einen höheren konkreten Schaden nachzuweisen, sofern tatsächlich nicht stornierbare Fremdleistungen (z. B. Technik, Sauna, Catering) betroffen sind.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornogebühren verrechnet.
6. Teilnehmerzahl, Hausmiete und Zimmerbelegung
- Verbindliche Teilnehmerzahl
Die bei Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl bildet die Grundlage für die Preisgestaltung (Hausmiete und ggf. Verpflegung). Der vereinbarte Gesamtpreis bezieht sich auf die gebuchte Nutzung des Hauses bzw. der Veranstaltungsräume und bleibt auch dann bestehen, wenn tatsächlich weniger Personen teilnehmen. Das Risiko einer geringeren Auslastung liegt bei den Veranstalter:innen. - Erhöhung der Teilnehmerzahl
Eine Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl ist dem Zentrum unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Zentrum behält sich vor, einer Erhöhung nur bei entsprechender Kapazität zuzustimmen.
Bei Zustimmung erhöht sich
• die Hausmiete anteilig entsprechend der neuen Gruppengröße, sowie
• die Verpflegungskosten, die für jede zusätzliche Person vollständig zu entrichten sind.
Diese Mehrkosten werden nachträglich in Rechnung gestellt und sind vor oder spätestens bei Veranstaltungsbeginn zu begleichen. - Zimmerbelegung
Die vereinbarte Anzahl an Gästezimmern und Betten gilt verbindlich. Eine Reduzierung der gebuchten Zimmerzahl berechtigt nicht zur Preisminderung, da die Kapazitäten für die Veranstaltung blockiert werden. Eine spätere Aufstockung ist – sofern Kapazitäten vorhanden sind – möglich und wird mit dem entsprechenden Preisaufschlag pro Zimmer und Nacht berechnet.
7. Verpflegung & Unverträglichkeiten
- Besondere Ernährungswünsche oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind dem Zentrum spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.
- Bei später eingehenden Mitteilungen kann das Zentrum eine Berücksichtigung nicht garantieren.
- Die Verpflegungspauschale wird pro Person und Veranstaltungstag berechnet. Sie ist auch für nachträglich angemeldete Teilnehmer:innen in voller Höhe zu entrichten.
- Nicht eingenommene Mahlzeiten oder Leistungen können aus organisatorischen Gründen nicht rückvergütet werden, da diese bereits eingeplant und vorbereitet sind.
8. Nutzung der Räumlichkeiten
- Die gemieteten Räume dürfen nur zu den vertraglich vereinbarten Zeiten und Zwecken genutzt werden.
- Dekorationen, Auf- oder Umbauten sowie das Anbringen von Materialien an Wänden, Türen oder Decken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Zentrums in Textform (z. B. per E-Mail).
- Der:die Veranstalter:in haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die durch ihn:sie selbst oder durch Teilnehmende im Zusammenhang mit der Nutzung der Räumlichkeiten, Ausstattung oder Außenbereiche entstehen.
- Das Zentrum behält sich vor, entstandene Schäden nach Beendigung der Veranstaltung zu dokumentieren und dem:der Veranstalter:in in Rechnung zu stellen.
9. Haftung
- Haftung des Zentrums
Das Zentrum haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt. - Haftung der Veranstalter:innen (Facilitator:innen)
Der:die Veranstalter:in haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden, die durch ihn:sie selbst oder durch Teilnehmende seiner:ihrer Veranstaltung verursacht werden. Das Zentrum ist berechtigt, der:dem Veranstalter:in solche Schäden unmittelbar in Rechnung zu stellen. Die Veranstalter:innen stellen das Zentrum von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verhalten der Teilnehmenden entstehen. - Eingebrachte Gegenstände
Für von Veranstalter:innen oder Teilnehmenden eingebrachte Gegenstände übernimmt das Zentrum keine Haftung, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Zentrums beruht.
Dies gilt insbesondere für Wertgegenstände, Bargeld oder technische Geräte, die auf eigene Gefahr mitgebracht werden. - Versicherungsempfehlung
Es wird empfohlen, dass Veranstalter:innen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen, die Personen- und Sachschäden sowie Schäden an der Mietsache abdeckt.
10. Rücktritt durch das Zentrum
- Das Zentrum ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht fristgerecht eingehen,
- die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Betriebs, die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeitenden gefährdet,
- oder die Durchführung infolge höherer Gewalt (z. B. Brand, Unwetter, behördliche Anordnung) unmöglich oder unzumutbar wird. Im Fall des Rücktritts aus Gründen, die das Zentrum nicht zu vertreten hat, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche des/der Kund:in sind ausgeschlossen, soweit das Zentrum den Rücktritt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
11. Datenschutz
- Das Zentrum verarbeitet personenbezogene Daten der Kund:innen ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungs- oder Buchungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu den Kontaktdaten der Datenschutzverantwortlichen finden sich in der Datenschutzerklärung des Zentrums.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Seminarzentrums.
Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: November 2025
HOUSE OF FLOW
Dorfstr. Steffenshagen 21
16928 Pritzwalk
Telefon: +49 176 84722304
E-Mail: info@flow-brandenburg.de